FAQ

Sommerbühnen Aschaffenburg

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Sommerbühnen 2025 auf dem Campus der TH Aschaffenburg. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Bei Veranstaltungen mit Vorverkauf organisieren die jeweiligen Veranstalter diesen selbst. Die Links zum Online-Ticketing sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite auf der Sommerbühnen-Homepage zu finden.

Die Einlass- und Anfangszeiten variieren. Hier finden Sie eine Programmübersicht mit allen relevanten Zeitangaben.

Wenn eine Veranstaltung nicht im Vorfeld als ausverkauft gemeldet ist, wird es auch Karten vor Ort geben.

Im Rahmen der Sommerbühnen gibt es sowohl bestuhlte als auch unbestuhlte Veranstaltungen. Was auf Ihren Besuch zutrifft, können Sie der entsprechenden Veranstaltungsseite auf der Homepage entnehmen.

Das Hannebambel-Team übernimmt den Ausschank. Die Theke öffnet zum Zeitpunkt des Einlasses und schließt 30 Minuten nach Veranstaltungsende.

Ja, es wird ein kulinarisches Angebot geben, an den Details wird aktuell noch gearbeitet.

Kleine Taschen und Rucksäcke bis max. 30l sind im Gegensatz zu größeren Wanderrucksäcken erlaubt, werden aber ggf. am Einlass kontrolliert. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Smartphones und Pocketkameras gestattet. Für die Mitnahme von professionellen Kameras und das Anfertigen professioneller Film-, Video- und Tonaufnahmen ist eine Genehmigung des Veranstalters mindestens zehn Werktage vor dem entsprechenden Termin einzuholen.

Picknickdecken oder Sitzkissen sind willkommen.

Rollatoren, Rollstühle und Gehhilfen sind natürlich gestattet (Informationen für Menschen mit Behinderung werden in den FAQ separat aufgeführt).

Nicht gestattet sind:

  • mitgebrachte Speisen und Getränke
  • Klappstühle und Regenschirme
  • professionelles Foto- und Video-Equipment

Weiterhin sind nicht erlaubt: Glasflaschen bzw. Gegenstände jeglicher Art aus Glas, Sprühdeos, Tonbandgeräte, Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Pfefferspray sowie Waffen und ähnlich gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände wie z.B. Dosen und PET-Flaschen

Private/unangemeldete Drohnenflüge/Drohnenaufnahmen sind selbstverständlich ebenfalls verboten.

Leider nein. Wir raten zu leichtem Gepäck.

Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Veranstalter.

Nein, Hunde sind nicht erlaubt (Ausnahme: Assistenzhunde mit entsprechendem Eintrag im Ausweis). Gleiches gilt für Schildkröten, Elefanten und Schlangen.

Alle Veranstaltungen finden auch bei Regen statt und werden nur im Falle einer amtlichen Unwetterwarnung abgesagt.

Es gibt einen Rollstuhlbereich in Bühnennähe sowie einen befestigten Weg dorthin. Rollstuhlgerechte Toiletten und Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind ebenfalls vorhanden. Wer auf eine Begleitperson angewiesen ist (Merkzeichen “B” im Ausweis), wendet sich bitte im Vorfeld der Veranstaltung an den jeweiligen Veranstalter. Die angemeldete Begleitperson erhält freien Eintritt.

Es gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen (sogenannte “Muttizettel” werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie, dass auch Kinder ein Ticket benötigen.

Vor allem bei Kindern unter 12 Jahren raten wir dringend zu adäquatem Ohrenschutz.

Für Personen unter 16 Jahren herrscht striktes Alkoholverbot.

Ja, allerdings bitten wir darum, auf Mitmenschen zu achten und den Müll selbstverständlich zu entsorgen.

Nein. Sowohl an der Abendkasse als auch beim gastronomischen Angebot ist nur Barzahlung möglich.

Ausnahme: „Heavy Grounds“-Festival am 16.8.25 (nur Tageskasse)

Ja, es wird am Einlass Stempel oder Bändchen geben.

Bei Missachtung der Vorschriften erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände – ohne Entschädigung für die erworbene Eintrittskarte. Allgemein ist dem Ordnungspersonal Folge zu leisten. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

Die Veranstalter erwarten von allen Anwesenden ein friedliches Miteinander. Gewalt, Belästigungen (körperlich wie verbal), Beleidigungen und Diskriminierung jeder Art werden wir mit Null Toleranz begegnen. Personen mit Kleidungsstücken, auf denen verfassungsfeindliche oder demokratiefeindliche Symbole oder Sprüche abgebildet sind, werden des Geländes verwiesen. Alle Veranstalter setzen bei ihren Gästen gesunden Menschenverstand und ein Mindestmaß an Anstand voraus.